Aufgaben der Stiftung und Förderung
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der gemeinnützigen Stiftung gehören:
Unterstützung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kindergärten und Waisenheimen
Unterstützung von Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen
Unterstützung von Personen, die aufgrund Ihres Alters bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung sind
Hilfe für vom Aussterben bedrohte Tierarten
Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen.
Förderung
Wenn Sie ein geeignetes Projekt haben und hierfür eine Förderung beantragen wollen, dann klicken Sie einfach auf den unten angeführten Link.
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die über dieses Online-Formular eingereicht wurden. Eine postalische Zusendung oder eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich! Je nach Größe des Projektes und dem Prüfungsaufwand benötigen wir zwischen zwei und sechs Wochen für die Bearbeitung eines Antrags.
Für die erfolgreiche Einreichung benötigen Sie folgende Informationen:
- Organisationsname und Adresse
- Name und Kontaktdaten des Antragsstellers
- Kurze Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan inklusive Gesamtkosten und Anfragebetrag (.pdf)
- Freistellungsbescheinigung bzw. Nachweis der Gemeinnützigkeit (.pdf oder .jpg)
- Weitere Anlagen, wie Angebote, Bilder, Skizzen etc. (.pdf oder .jpg)
- Bankdetails
