Aufgaben der Stiftung und Förderung

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben der gemeinnützigen Stiftung gehören:

Unterstützung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, wie z.B. Kindergärten und Waisenheimen

Unterstützung von Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen

Unterstützung von Personen, die aufgrund Ihres Alters bedürftig im Sinne des § 53 Abgabenordnung sind

Hilfe für vom Aussterben bedrohte Tierarten

Es erfolgt keine Förderung von Einzelpersonen.

Förderung

Wenn Sie ein geeignetes Projekt haben und hierfür eine Förderung beantragen wollen, dann klicken Sie einfach auf den unten angeführten Link.
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die über dieses Online-Formular eingereicht wurden. Eine postalische Zusendung oder eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich! Je nach Größe des Projektes und dem Prüfungsaufwand benötigen wir zwischen zwei und sechs Wochen für die Bearbeitung eines Antrags.

Für die erfolgreiche Einreichung benötigen Sie folgende Informationen:

  • Organisationsname und Adresse
  • Name und Kontaktdaten des Antragsstellers
  • Kurze Projektbeschreibung
  • Finanzierungsplan inklusive Gesamtkosten und Anfragebetrag (.pdf)
  • Freistellungsbescheinigung bzw. Nachweis der Gemeinnützigkeit (.pdf oder .jpg)
  • Weitere Anlagen, wie Angebote, Bilder, Skizzen etc. (.pdf oder .jpg)
  • Bankdetails

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